GEFD-Forschungsförderung
Die GEFD beabsichtigt Privatleute und an
Hochschulen angesiedelte Botaniker und Botanikerinnen bei taxonomischen und
floristischen Untersuchungen finanziell zu unterstützen. Förderungswürdig
sind Vorhaben, die den satzungsgemäßen Aufgaben der GEFD entsprechen. Zur
Auswahl der förderungswürdigen Projekte wird innerhalb der GEFD ein Gremium
eingerichtet, das dem Vorstand Empfehlungen unterbreitet.
- Das Gremium besteht aus drei
Vereinsmitgliedern, die der Vorstand vorschlägt und die von der
Mitgliederversammlung für einen Zeitraum von vier Jahren, zeitgleich mit
der Tätigkeitsperiode des jeweiligen Vorstandes, gewählt werden.
- Der Vorstand legt am Ende eines jeden
Geschäftsjahres fest, welche Summe im nachfolgenden Kalenderjahr für die
Forschungsförderung zur Verfügung steht. Je nach Kassenlage kann die
Förderung auch jahrweise ausgesetzt werden.
- Anträge auf Forschungsförderung sind bis
1. März eines Jahres an das Gremium zu richten. Ein Antrag (1-2
Textseiten, vorzugsweise in einem separaten Word-Dokument) sollte auf
folgende Punkte eingehen:
- Antragsteller
- Bezeichnung des Vorhabens
- kurze Darstellung des geplanten Vorhabens und Vorgehens
(Mittelverwendung)
- Verweis auf Expertise bzw. Vorarbeiten des Antragstellers/der
Antragstellerin
- voraussichtlicher Abschluss
- gewünschte Summe
Die Mittelbewilligung erfolgt bis jeweils Mitte April. Dazu erstellt das
Gremium eine Liste der förderungswerten und der abzulehnenden Anträge, die
dem Vorstand zur Entscheidung übermittelt wird. Dem Gremium steht es frei,
eine niedrigere Fördersumme als vom Antragsteller/von der Antragstellerin
gewünscht vorzuschlagen.
- Eine GEFD-Mitgliedschaft der
Antragstellerin/des Antragstellers wird begrüßt.
- Förderungswürdig sind vorzugsweise
Vorhaben, die in Veröffentlichungen münden, die zumindest in Teilen zur
Publikation in der Vereinszeitschrift "Kochia" eingereicht werden und zwar
spätestens zwei Jahre nach Mittelbewilligung. Wird das Vorhaben nicht
abgeschlossen, ist die Fördersumme an die GEFD zurückzuzahlen. Dies gilt
nicht für den Fall, dass das zur Veröffentlichung eingereichte Manuskript
durch die Kochia-Gutachter abgelehnt wird.
- Föderungswürdig sind: Reisekosten
(Freilanduntersuchungen, Herbarrevisionen), Kartenmaterial und
Labormaterialien. Entschädigungszahlungen bzw. Zuwendungen für die vom
Antragsteller geleistete Arbeit sind nicht förderungswürdig. Quittungen
und sonstige Belege müssen für eventuelle Überprüfungen aufbewahrt werden
(bis ein Jahr nach Projektabschluss).
- Bei mehrjährigen Projekten ist nur eine
Förderung für ein Jahr möglich.
Dem Forschungsgremium gehören an: Günter
Gottschlich (Tübingen), Günter Matzke-Hajek (Alfter) und Thomas Raus
(Berlin).
Anträge bitte richten an:
Thomas Raus
Botanischer Garten und Botanisches Museum
Berlin-Dahlem
Freie Universität Berlin
Königin-Luise-Str. 6-8
14195 Berlin
E-Mail: t.raus(at)bgbm.org