Allgemeines - GEFD-Arbeitsgruppe Rubus

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Allgemeines

Werner Jansen
Verantwortlichkeit – Gefährdung – Artenschutz
Herausgeber:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes
Schleswig-Holstein (LLUR)




Über europäische Brombeerkundler
Zusammengestellt von Heinrich E. Weber


Sammelanleitung
Herbarbelege sollten dem üblichen "Standard-Material" entsprechen. Dieses umfasst:
(a) Zwei typische Blätter aus der Mitte eines diesjährigen Langsprosses ("Schössling") mit dazugehörigen, 5-10 cm langen Schösslingsabschnitten und
(b) einen typischen Blütenstand/Fruchtstand von der Mitte eines vorjährigen Schösslings.
Falls der Beleg auf einen Herbarbogen (Format: 27,5 x 42 cm) montiert wird, sollte ein Blatt von der Unter- , das andere von der Oberseite sichtbar sein. 

bitte anklicken


Hilfreich ist es, wenn zusätzlich einige Kronblätter separat gepresst und aufgeklebt werden. Außerdem sollte anhand der frischen Pflanze die Farbe von Kronblättern, Staubfäden und Griffeln notiert werden, da sie sich beim Trocknen verändern können.
Ein Etikett mit Name des Sammlers, Funddatum und genauer Fundortsangabe (+ TK-Nr. und Rasterfeld) gehört selbstverständlich dazu.
Sammelzeit und -bedingungen
Die beste Sammelzeit sind die Monate Juli und August. Vertreter der Sektion Corylifolii können bereits im Juni erfolgreich gesammelt werden, für die meisten Arten der Sektion Rubus ist dies aber zu früh: auch wenn bereits blühende Pflanzen angetroffen werden, sind die typischen Laubblätter oft noch nicht vollständig ausdifferenziert. Die meisten Arten sind im Herbst noch so lange bestimmbar, wie sie nicht durch Trockenheit oder Frost geschädigt sind und können meist noch bis Oktober gesammelt werden.
Es sollten nur Pflanzen besammelt werden, die an ausreichend belichteten Stellen, möglichst im vollen Licht, wachsen. Belege von beschatteten Pflanzen, beispielsweise aus dem Unterwuchs von schattigen Wäldern, sind in der Regel unbestimmbar.
Achten Sie sorgfältig darauf, daß die unterschiedlichen Teile (Blätter und Blütenstände, einschließlich der Dubletten) tatsächlich vom selben Strauch stammen (Gebüsche aus zwei oder mehr durcheinanderwachsenden Sippen sind nicht selten!). Andernfalls produzieren Sie Mischbelege, die irreführend und meist unbestimmbar sind.
Wenn Sie Belege zur Bestimmung zuschicken möchten, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf und senden Sie bitte nur Dubletten. Wegen des hohen Verpackungsaufwandes und des stark gestiegenen Portos können wir Herbarbelege nicht zurückschicken, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.



09.08.2023
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